Verordnung (EU) 2023/1542

Die EU-Batterieverordnung

Listrar-Zusammenfassung

Batterien bekamen ihren Pass vor allen anderen. Ab Februar 2027 muss jede Traktionsbatterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Batterie für leichte Verkehrsmittel, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen eigenen digitalen Pass tragen — einzigartig für die einzelne Batterie, mit QR-Code, auflösbar. Die Verordnung verlangt zudem Erklärungen zum CO₂-Fußabdruck, Mindestanteile an Rezyklat und eine Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, die bereits gilt. Sie ist der funktionierende Prototyp all dessen, was die ESPR verallgemeinert.

Für wen gilt sie?

Wesentliche Pflichten

Wichtige Termine

28. Juli 2023
Im Amtsblatt veröffentlicht
17. August 2023
In Kraft
18. Februar 2024
Wesentliche Bestimmungen gelten
18. August 2025
Sorgfaltspflichten gelten — bereits verbindlich
18. Februar 2027
Batteriepass erforderlich: Traktion, LMT, Industrie > 2 kWh

Erfasste Produkte

Pflichten nach Akteur

Hersteller
Konformität, Kennzeichnung, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil, der Pass selbst (Art. 38)
Zell-/Modullieferant
Dem Hersteller die Daten liefern, die der Pass benötigt (Art. 39)
Einführer
Konformität und Vorhandensein des Passes prüfen, bevor in Verkehr gebracht wird (Art. 41)
Händler
Kennzeichnung und Unterlagen vor dem Verkauf prüfen (Art. 42)
Große Akteure
Sorgfaltspflichtenpolitik für Rohstoffe, überprüft von einer notifizierten Stelle (Art. 48–51)

Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise

Sanktionen und Risiken

Wichtige Artikel

Amtlicher Text

Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026

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