Verordnung (EU) 2024/1781

ESPR — Ökodesign für nachhaltige Produkte

Listrar-Zusammenfassung

Die ESPR ist der Rahmen, an dem der Rest des Jahrzehnts hängt. Sie ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie und erlaubt der Kommission, über delegierte Rechtsakte produktgruppenweise Regeln zu setzen — Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil — und sie erfindet den Digitalen Produktpass: einen maschinenlesbaren Datensatz, der die meisten in der EU verkauften physischen Waren begleiten wird. Die Verordnung selbst nennt keine Produkte. Das tun die delegierten Rechtsakte, Gruppe für Gruppe — weshalb ein Register neue Felder ohne Plattformwechsel aufnehmen können muss.

Für wen gilt sie?

Wesentliche Pflichten

Wichtige Termine

13. Juni 2024
Angenommen
18. Juli 2024
In Kraft
16. April 2025
Erster Arbeitsplan: Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen & Stahl, Aluminium
19. Juli 2026
Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe — in Kraft für große Unternehmen (mittlere: 2030)
2026 → 2030
Delegierte Rechtsakte kommen Gruppe für Gruppe; jeder bringt die DPP-Pflicht mit sich

Erfasste Produkte

Pflichten nach Akteur

Hersteller
Nach dem delegierten Rechtsakt gestalten, den Pass erstellen und pflegen, seine Kennung eintragen, technische Unterlagen aufbewahren (Art. 27)
Einführer
Prüfen, ob der Pass existiert und korrekt ist, bevor das Produkt die Grenze überquert (Art. 29)
Händler
Prüfen, ob der Passlink vorhanden ist, bevor das Produkt bereitgestellt wird (Art. 30)
Verkäufer
Den Pass für Kunden am Verkaufsort zugänglich machen, auch online (Art. 31)
Marktplatz
Sicherstellen, dass Angebote den Passverweis tragen, den ihre Produktgruppe verlangt (Art. 35)

Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise

Sanktionen und Risiken

Wichtige Artikel

Amtlicher Text

Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026

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