US Public Law 117-78
UFLPA — Uyghur Forced Labor Prevention Act
Listrar-Zusammenfassung
Der UFLPA kehrt die Beweislast an der US-Grenze um. Seit Juni 2022 gelten Waren, die ganz oder teilweise in Xinjiang gewonnen, erzeugt oder hergestellt wurden — oder von einem Unternehmen auf der UFLPA-Liste stammen —, als in Zwangsarbeit hergestellt und sind nach 19 U.S.C. §1307 von der Einfuhr ausgeschlossen. Die Vermutung ist widerlegbar, aber nur mit klaren und überzeugenden Nachweisen, die die gesamte Kette der Sendung bis zum Rohstoff zurückverfolgen. Zurückhaltungen gehen in die Milliarden, und die Unternehmensliste wächst weiter. Für jede Marke, die in die USA verkauft, ist Herkunft keine Aussage mehr, sondern eine Dokumentationsaufgabe.
Für wen gilt sie?
- US-Importeure („Importer of Record“) — sie tragen die Beweislast
- Jede Marke mit Lieferungen in die USA, deren Kette Xinjiang berühren könnte, sei es noch so mittelbar
- Lieferanten und Vorlieferanten, die um Herkunftsnachweise bis auf Rohstoffebene gebeten werden
- Vorrangige Branchen: Baumwolle und Bekleidung, Polysilizium und Solar, Aluminium, PVC, Meeresfrüchte
Wesentliche Pflichten
- Die Lieferkette bis zur Rohstoffherkunft abbilden, nicht nur bis zur ersten Stufe
- Jedes Unternehmen in der Kette gegen die UFLPA Entity List prüfen, sobald sie aktualisiert wird
- Nachweise zur Lieferkette bereithalten, bevor versandt wird — nicht erst nach einer Zurückhaltung
- Auf CBP-Zurückhaltungen mit einer vollständigen, schlüssigen Nachweisakte innerhalb der geltenden Frist antworten
Wichtige Termine
- 23. Dezember 2021
- In Kraft gesetzt
- 21. Juni 2022
- Widerlegbare Vermutung in Kraft; CBP beginnt mit der Durchsetzung
- 2022 →
- Entity List wiederholt erweitert; vorrangige Branchen ausgeweitet (Aluminium, PVC, Meeresfrüchte 2024–2025 ergänzt)
Erfasste Produkte
- Alle Produktkategorien — die Vermutung knüpft an die Herkunft an, nicht an die Produktart
- Höchstes Risiko dort, wo Xinjiang die Vorprodukte dominiert: Baumwolle, Polysilizium, Tomatenerzeugnisse, Aluminium, PVC
Pflichten nach Akteur
- Importer of Record
- Das Gegenteil beweisen: lückenlose Rückverfolgbarkeit, Prüfung der beteiligten Unternehmen, vollständige Zulassungsakte
- Marke
- Transparenz vertraglich absichern; Herkunftsnachweise fortlaufend sammeln, nicht erst im Krisenfall
- Lieferant
- Einkaufsbelege, Transportdokumente und Ursprungszeugnisse liefern, die standhalten
- Logistik / Zollagent
- Risiken früh melden; Reaktionen auf Zurückhaltungen steuern
Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise
- Stücklistenverfolgung vom Fertigerzeugnis bis zum Rohstoff, je Sendung
- Bestellungen, Rechnungen und Zahlungsbelege über alle Stufen hinweg
- Transportdokumente, die den physischen Weg der Waren belegen
- Protokolle der Unternehmensprüfung mit Datum — die Liste ändert sich, und der Zeitpunkt zählt
Sanktionen und Risiken
- Zurückhaltung, Zurückweisung oder Beschlagnahme von Sendungen an der Grenze
- Bußgelder braucht es nicht — die blockierte Ware und die verlorene Saison sind die Strafe
- Reputationsrisiko: Die CBP veröffentlicht Durchsetzungsstatistiken, und die Entity List ist öffentlich
Wichtige Artikel
- Pub. L. 117-78 — das Gesetz selbst
- 19 U.S.C. §1307 — das zugrunde liegende Verbot von Waren aus Zwangsarbeit
- CBP-Leitlinien zum UFLPA — operative Leitlinien und die Entity List
Amtlicher Text
Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026