Richtlinien (EU) 2022/2464 & 2024/1760
CSRD & CSDDD
Listrar-Zusammenfassung
Zwei Richtlinien, die Aussagen über die Lieferkette in geprüfte Daten verwandeln. Die CSRD verpflichtet große Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen nach den ESRS-Standards zu berichten, mit Prüfungssicherheit — die ersten Berichte für 2024 erschienen 2025. Die CSDDD geht weiter: eine Pflicht, Menschenrechts- und Umweltschäden entlang der Aktivitätskette tatsächlich zu finden und abzustellen. Beide sind in Bewegung — das Omnibus-Paket 2025 verschob die späteren Berichtswellen und die CSDDD-Umsetzung auf 2027, und über den Anwendungsbereich wird weiterhin verhandelt. Unverändert bleibt: Berichtende brauchen Nachweise auf Produkt- und Lieferantenebene und fragen ihre Lieferanten danach.
Für wen gilt sie?
- Große EU-Unternehmen, die zwei von drei Schwellen erreichen: 250 Beschäftigte, 50 Mio. € Umsatz, 25 Mio. € Bilanzsumme (Wellenlogik der CSRD)
- Börsennotierte KMU, in einer späteren, erleichterten Welle
- Nicht-EU-Konzerne mit erheblichem EU-Umsatz, ab dem Berichtsjahr 2028
- CSDDD: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € weltweitem Umsatz, in der EU oder außerhalb
- Mittelbar: jeder Lieferant der Genannten, über Datenanfragen, die nach unten durchgereicht werden
Wesentliche Pflichten
- Nach ESRS zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung berichten, mit doppelter Wesentlichkeit
- Begrenzte Prüfungssicherheit für die berichteten Daten erlangen, mit Entwicklung hin zu hinreichender Sicherheit
- Den Bericht digital auszeichnen (ESEF/XBRL) für Maschinenlesbarkeit
- CSDDD: nachteilige Auswirkungen in der Aktivitätskette ermitteln, verhindern, mindern und darüber Rechenschaft ablegen
- CSDDD: einen mit 1,5 °C vereinbaren Klimaübergangsplan verabschieden
Wichtige Termine
- 5. Januar 2023
- CSRD in Kraft
- 2025
- Erste CSRD-Berichte veröffentlicht, für das Geschäftsjahr 2024
- April 2025
- „Stop-the-clock“-Richtlinie verschiebt Welle 2 und 3 um zwei Jahre; Omnibus-Verhandlungen zum Anwendungsbereich laufen weiter
- 25. Juli 2024
- CSDDD in Kraft
- 26. Juli 2027
- Umsetzungsfrist der CSDDD (nach Omnibus); erste Anwendung auf die größten Unternehmen ab 2028
Erfasste Produkte
- Kein Produktbezug — diese Richtlinien binden Unternehmen, nicht Waren
- Die Daten haben jedoch Produktform: Emissionen, Materialien, Herkunft und Arbeitsbedingungen aggregieren sich aus Datensätzen genau wie in einem Register
Pflichten nach Akteur
- Berichtendes Unternehmen
- Geprüfte ESRS-Daten veröffentlichen; Sorgfaltspflichten erfüllen; für die Kette einstehen, nicht nur für das Werkstor
- Lieferant
- Die vorgelagerten Nachweise liefern — Herkunft, Emissionen, Audits —, die das berichtende Unternehmen nicht erfinden kann
- Prüfer
- Den Bericht prüfen; Aussagen auf Datensätze zurückführen
- Agentur / Beratung
- Nachweisflüsse über mehrere Kunden zusammenführen, ohne Daten abzutippen
Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise
- Bescheinigungen auf Lieferantenebene mit Gültigkeitszeiträumen, keine jährlichen PDFs
- Emissions- und Materialdaten, rückverfolgbar bis zu den Quelldatensätzen
- Risikokarten der Sorgfaltsprüfung und der dahinterliegende Abhilfepfad
- Der Herkunftsnachweis jedes Datenpunkts — die ESRS-Prüfung fragt, woher Zahlen stammen
Sanktionen und Risiken
- CSRD: nationale Sanktionsregelungen für fehlende oder falsche Berichterstattung, dazu die Versagung des Prüfungsurteils
- CSDDD: Aufsichtsbußgelder mit einer Obergrenze von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes
- CSDDD: zivilrechtliche Haftung für Schäden aus verfehlter Sorgfaltsprüfung, je nach Umsetzung
- Wirtschaftlich unmittelbar: Große Kunden trennen sich von Lieferanten, die ihre Berichterstattung nicht speisen können
Wichtige Artikel
Amtlicher Text
Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026