Verordnung (EG) 1907/2006 · Abfallrahmenrichtlinie

REACH und die SCIP-Datenbank

Listrar-Zusammenfassung

REACH ist das Chemikalienrecht der EU, und der Teil, der jedes Produktunternehmen erreicht, ist Artikel 33: Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff über 0,1 %, müssen Sie Ihren Kunden informieren — und jeder Verbraucheranfrage binnen 45 Tagen antworten. Seit 2021 muss dieselbe Information zudem vor dem Inverkehrbringen in der SCIP-Datenbank der ECHA gemeldet werden. Die auslösende Kandidatenliste wächst zweimal im Jahr — weshalb Stoffoffenlegung ein lebendes Feld in einem Register ist und kein einmaliges PDF.

Für wen gilt sie?

Wesentliche Pflichten

Wichtige Termine

1. Juni 2007
REACH in Kraft
28. Oktober 2008
Erste Kandidatenliste veröffentlicht
5. Januar 2021
SCIP-Meldung verpflichtend
Zweimal jährlich
Aktualisierungen der Kandidatenliste — über 240 Stoffe, Tendenz steigend

Erfasste Produkte

Pflichten nach Akteur

Hersteller
Stoffliche Zusammensetzung bei Lieferanten ermitteln; SCIP melden; nachgelagerte Akteure informieren
Einführer
Die Pflichten des Herstellers in die EU tragen, einschließlich SCIP-Meldung
Händler
Die Information weitergeben; Verbrauchern binnen 45 Tagen antworten
Vorgelagerter Lieferant
Die Erklärungen liefern, auf die alle nachgelagerten Akteure angewiesen sind

Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise

Sanktionen und Risiken

Wichtige Artikel

Amtlicher Text

Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026

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