Verordnungen (EU) 2023/988 & 2022/2065
GPSR & DSA — Sicherheit trifft Marktplatz
Listrar-Zusammenfassung
Zwei Verordnungen, die an der Online-Kasse zusammentreffen. Die GPSR, anwendbar seit dem 13. Dezember 2024, hat die EU-Produktsicherheit für das Zeitalter des E-Commerce neu geschrieben: Jedes Verbraucherprodukt braucht einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU, Rückverfolgbarkeit, Unfallmeldungen und Rückrufmechanismen, die Käufer tatsächlich erreichen. Der DSA nähert sich von der Plattformseite: Marktplätze müssen die Identität ihrer Händler vor der Listung prüfen, ihre Oberflächen so gestalten, dass Händler die erforderlichen Produktangaben machen können, und auf Hinweise zu rechtswidrigen Produkten reagieren. Zwischen beiden gehen einem nicht überprüfbaren Produkt mit unerreichbarem Händler die Orte aus, an denen es gelistet werden kann.
Für wen gilt sie?
- Hersteller von Verbraucherprodukten, die in der EU verkauft werden, auch im Fernabsatz
- Einführer und Händler
- Die verantwortliche Person in der EU, die jedes Produkt haben muss — Hersteller, Einführer oder Bevollmächtigter
- Online-Marktplätze (GPSR Art. 22; DSA Art. 30–32)
- Händler außerhalb der EU, die sich an EU-Verbraucher richten
Wesentliche Pflichten
- Nur sichere Produkte in Verkehr bringen; eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen führen (GPSR Art. 9)
- Eine verantwortliche Person in der EU benennen und ihre Kontaktdaten auf Produkt oder Verpackung angeben
- In jedem Online-Angebot Identität, Kontaktdaten und Produktsicherheitsangaben anzeigen (GPSR Art. 19)
- Unfälle über das Safety Business Gateway melden; Rückrufe mit direkter Verbraucherbenachrichtigung durchführen (GPSR Art. 20)
- Marktplätze: Rückverfolgbarkeitsdaten der Händler vor der Listung erheben und prüfen (DSA Art. 30), konformitätsgerecht gestalten (Art. 31) und unsichere Angebote auf Anordnung entfernen (GPSR Art. 22)
Wichtige Termine
- 12. Juni 2023
- GPSR in Kraft
- 17. Februar 2024
- Der DSA gilt für alle Plattformen (für sehr große seit August 2023)
- 13. Dezember 2024
- Die GPSR gilt — die alte Richtlinie von 2001 ist Geschichte
Erfasste Produkte
- Alle Verbraucherprodukte ohne sektorspezifisches EU-Sicherheitsrecht — das allgemeine Auffangnetz
- Produkte unter Harmonisierungsrechtsvorschriften, für die Aspekte, die deren eigene Regeln nicht abdecken
- Gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Waren, mit engen Ausnahmen
Pflichten nach Akteur
- Hersteller
- Risikoanalyse, technische Unterlagen, Rückverfolgbarkeitskennzeichen, Unfallmeldungen, Rückrufe (Art. 9)
- Einführer
- Prüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat; EU-Kontaktpflichten tragen (Art. 11)
- Händler
- Kennzeichnungen und Unterlagen prüfen; bei Sicherheitskenntnis handeln (Art. 12)
- Verantwortliche Person
- Die erreichbare EU-Adresse für Konformität und Marktüberwachung sein
- Marktplatz
- Den Händler kennen, Sicherheitsangaben anzeigen, auf Safety-Gate-Anordnungen binnen zwei Arbeitstagen reagieren (GPSR Art. 22, DSA Art. 30–32)
Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise
- Die technischen Unterlagen und die interne Risikoanalyse, je Produkt
- Rückverfolgbarkeitsdaten: Charge, Seriennummer, Lieferkette — abrufbar, nicht in einer Schublade archiviert
- Benennungen der verantwortlichen Person und ihre aktuellen Kontaktdaten
- Aufzeichnungen zu Rückrufen und Unfallmeldungen samt Nachweis der Verbraucherbenachrichtigung
- Marktplätze: Unterlagen zur Händlerprüfung und Protokolle über Entfernungen
Sanktionen und Risiken
- GPSR: nationale Sanktionen (Art. 44), Safety-Gate-Meldungen, angeordnete Rückrufe, Verkaufsverbote
- DSA: Bußgelder bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes bei Verstößen gegen Plattformpflichten
- Entfernte Angebote und gesperrte Konten — für Händler greift die Durchsetzung durch den Marktplatz, lange bevor ein Gericht tätig wird
Wichtige Artikel
- GPSR Art. 9–12 — Pflichten von Herstellern, Einführern, Händlern
- GPSR Art. 19 — Fernabsatz: was jedes Online-Angebot anzeigen muss
- GPSR Art. 22 — besondere Produktsicherheitspflichten von Online-Marktplätzen
- DSA Art. 30–32 — Rückverfolgbarkeit von Unternehmern, Konformität durch Gestaltung, Recht auf Information
Amtlicher Text
Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026