Richtlinie (EU) 2024/825 · 16 CFR Teil 260
Umweltaussagen: die EU-Regeln & die FTC Green Guides
Listrar-Zusammenfassung
Die Zeit des frei schwebenden Etiketts „umweltfreundlich“ geht zu Ende. In der EU ändert die Richtlinie 2024/825 das Verbraucherrecht und verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte herausragende Leistung, Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation und Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem — anwendbar ab dem 27. September 2026. Ein zweiter Text, die Richtlinie über Umweltaussagen zur Frage, wie Aussagen zu belegen sind, ist weiterhin ein Vorschlag mit ungewissem Ausgang. In den USA übernehmen die Green Guides der FTC dieselbe Rolle über die Durchsetzung. Der gemeinsame Nenner: Eine Aussage ist entweder durch Nachweise belegt — oder sie ist ein Haftungsrisiko.
Für wen gilt sie?
- Jeder Gewerbetreibende, der gegenüber EU-Verbrauchern Umweltaussagen trifft — B2C, alle Kanäle
- Betreiber von Nachhaltigkeitssiegeln und Zertifizierungszeichen
- Werbetreibende im US-Markt, nach dem FTC Act in der Lesart der Green Guides
- Marktplätze, deren Angebote die Aussagen ihrer Händler erben
Wesentliche Pflichten
- Allgemeine Aussagen streichen — „grün“, „öko“, „klimafreundlich“ — sofern keine anerkannte herausragende Leistung nachgewiesen werden kann
- Keine Neutralität mehr allein auf Grundlage von Kompensationen behaupten
- Jedes künftige Umweltversprechen auf einen überprüfbaren, veröffentlichten Umsetzungspfad stützen
- Nur Nachhaltigkeitssiegel verwenden, die von einem Zertifizierungssystem oder einer Behörde getragen werden
- Die Nachweisakte vor der Veröffentlichung der Aussage bereithalten, nicht erst nach der Beschwerde
Wichtige Termine
- 6. März 2024
- Richtlinie (EU) 2024/825 veröffentlicht; in Kraft am 26. März 2024
- 27. März 2026
- Umsetzungsfrist — nationale Gesetze in Kraft
- 27. September 2026
- Die neuen Regeln gelten für Gewerbetreibende
- Seit 2012
- FTC Green Guides, 16 CFR 260 — Überarbeitung seit 2022 in Prüfung
- Ausstehend
- Richtlinie über Umweltaussagen (Belegbarkeit) weiterhin ein Vorschlag; 2025 ins Stocken geraten
Erfasste Produkte
- Jedes Produkt, das mit einem Umweltbezug beworben wird — der Anwendungsbereich folgt der Aussage, nicht der Kategorie
- Höchstes Risiko: Textilien, Kosmetik, Lebensmittel, Verpackungen, energieverbrauchsrelevante Waren
Pflichten nach Akteur
- Marke
- Jede laufende Aussage erfassen; bis September 2026 mit Nachweisen unterlegen oder zurückziehen
- Siegelbetreiber
- Ein echtes Zertifizierungssystem betreiben, sonst wird das Siegel in der EU rechtswidrig
- Marktplatz
- Die Sprache der Aussagen in Angeboten kontrollieren; der DSA macht Wegsehen teuer
- US-Werbetreibender
- Aussagen nach den Green Guides qualifizieren; Nachweise aktuell halten
Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise
- Ein Aussagenregister: jede öffentliche Umweltaussage, ihrem Nachweis zugeordnet
- Prüfberichte, Ökobilanzen und Zertifikate mit Gültigkeitszeiträumen und Ausstellern
- Die Dokumentation des Zertifizierungssystems hinter jedem angezeigten Siegel
- Aufzeichnungen darüber, wann Aussagen veröffentlicht, geändert und zurückgezogen wurden
Sanktionen und Risiken
- EU: Sanktionen wegen unlauterer Geschäftspraktiken, einschließlich Bußgeldern von mindestens 4 % des Umsatzes bei grenzüberschreitenden Verstößen
- Klagen von Wettbewerbern und NGOs — Greenwashing-Prozesse sind inzwischen Routine
- USA: Durchsetzung durch die FTC — Unterlassungsverfügungen, Vergleichsanordnungen, Zivilstrafen in regelbasierten Fällen
- Die leise Sanktion: Plattformen nehmen Produkte aus dem Angebot, deren Aussagen ihre Prüfungen nicht bestehen
Wichtige Artikel
- Richtlinie (EU) 2024/825 — die Änderungen zur Stärkung der Verbraucher — Volltext
- COM(2023) 166 — der Vorschlag für die Richtlinie über Umweltaussagen (Belegbarkeit)
- 16 CFR Teil 260 — die FTC Green Guides
Amtlicher Text
Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026