Richtlinie (EU) 2024/825 · 16 CFR Teil 260

Umweltaussagen: die EU-Regeln & die FTC Green Guides

Listrar-Zusammenfassung

Die Zeit des frei schwebenden Etiketts „umweltfreundlich“ geht zu Ende. In der EU ändert die Richtlinie 2024/825 das Verbraucherrecht und verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte herausragende Leistung, Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation und Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem — anwendbar ab dem 27. September 2026. Ein zweiter Text, die Richtlinie über Umweltaussagen zur Frage, wie Aussagen zu belegen sind, ist weiterhin ein Vorschlag mit ungewissem Ausgang. In den USA übernehmen die Green Guides der FTC dieselbe Rolle über die Durchsetzung. Der gemeinsame Nenner: Eine Aussage ist entweder durch Nachweise belegt — oder sie ist ein Haftungsrisiko.

Für wen gilt sie?

Wesentliche Pflichten

Wichtige Termine

6. März 2024
Richtlinie (EU) 2024/825 veröffentlicht; in Kraft am 26. März 2024
27. März 2026
Umsetzungsfrist — nationale Gesetze in Kraft
27. September 2026
Die neuen Regeln gelten für Gewerbetreibende
Seit 2012
FTC Green Guides, 16 CFR 260 — Überarbeitung seit 2022 in Prüfung
Ausstehend
Richtlinie über Umweltaussagen (Belegbarkeit) weiterhin ein Vorschlag; 2025 ins Stocken geraten

Erfasste Produkte

Pflichten nach Akteur

Marke
Jede laufende Aussage erfassen; bis September 2026 mit Nachweisen unterlegen oder zurückziehen
Siegelbetreiber
Ein echtes Zertifizierungssystem betreiben, sonst wird das Siegel in der EU rechtswidrig
Marktplatz
Die Sprache der Aussagen in Angeboten kontrollieren; der DSA macht Wegsehen teuer
US-Werbetreibender
Aussagen nach den Green Guides qualifizieren; Nachweise aktuell halten

Aufzubewahrende Dokumente und Nachweise

Sanktionen und Risiken

Wichtige Artikel

Amtlicher Text

Zuletzt von Listrar geprüft: 14. August 2026

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